Bedingungen für die
Schimmelpilzbildung
Ursachenermittlung /
Vorgehensweise
Ziel der
Untersuchungen

Ziel der Untersuchungen

Im Ergebnis der Untersuchungen geht es nicht vorrangig um Schuldzuweisungen, sondern um Lösungen, die von allen Beteiligten akzeptiert und getragen werden.
Grundvoraussetzung ist, obwohl es sich juristisch um ein Parteigutachten handelt, welches nur von einer Partei in Auftrag gegeben wird, die Objektivität bei der Beurteilung der Sachlage. Wird davon zugunsten des Auftraggebers abgewichen, hat er nur geringe Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit und eine Problemlösung ist auch nicht zu erwarten.
Für die Minderung oder Beseitigung der Schadensursache werden in der Regel mehrere Vorschläge unterbreitet. Diese können nach der Beseitigung des Schimmelschadens oder teilweise sofort umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
  • Begründete Hinweise für den Nutzer zur verbesserten Lüftung und Heizung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Abluftführung und / oder Luftzuführung
  • Hinweise zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Raumluftzirkulation in den gefährdeten Bereichen durch entsprechendes Aufstellen der Möbel an Außenwänden und den Einbau zusätzlicher Lüftungsöffnungen in den Möbeln
  • Maßnahmen zur erhöhten, aktiven Wärmezuführung in die gefährdeten Bereiche
  • Vorschläge zur schwerpunktbezogenen Dämmung, z.B. durch partielle Innendämmung
  • Maßnahmen zu Herstellung von Wandoberflächen, die einer weiteren Schimmelbildung entgegenwirken



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© Ralf Zimmer