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Allgemeines zur Blower-Door-Messung
Für ein gesundes, hygienisches Raumklima ist ein Mindestmaß an Luftaustausch notwendig. Während der Heizperiode bedeutet dieser Luftwechsel auch einen Verlust an Heizenergie. Somit sind Lüftungswärmeverluste an Gebäuden zur Gewährleistung eines Mindestluftwechsels grundsätzlich unvermeidbar. Die Höhe dieser Wärmeverluste hängt von der Art der Lüftung ab und diese reicht von der normalen Fensterlüftung bis zur automatisierten, mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
Zusätzlich gibt es den ungewollten Luftaustausch über Leckagen in der Gebäudehülle. Abgesehen von Undichtigkeiten an Fenstern und Türen, handelt es sich dabei überwiegend um Baumängel.
Diese Leckagen können quantitativ bestimmt werden, indem im Gebäude ein Unter- bzw. Überdruck erzeugt und die Menge der nachströmenden Luft gemessen wird. Dazu wurde das Blower-Door Verfahren entwickelt. Dabei wird in eine Gebäudeöffnung (überwiegend die Haustür) mit Hilfe eines leicht zu montierenden Spannrahmens, ein Gebläse eingebaut. Der gesamte Messvorgang wird bei modernen Anlagen von einem Computer gesteuert und berücksichtigt die Lufttemperatur (damit die Luftdichte) und Windverhältnisse. Zur Vergleichbarkeit der Messergebnisse wurde festgelegt, die Luftwechselrate bei einem Druckunterschied von 50 Pa zwischen Innen und Außen zu bestimmen. Dieser sogenannte n50 – Wert ergibt sich aus dem vom Gebläse je Stunde geförderten Luftvolumen, bezogen auf das Nettovolumen des Gebäudes. Mit Hilfe des Blower-Door Verfahrens konnten auch Mängelrügen hinsichtlich einer Geruchsbelästigung zwischen Wohnungen untersucht werden. |
| Blower-Door in Wohnzimmertür eingebaut |
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