Auswirkung auf den Menschen
Nachweis der Schimmelbelastung
Sanierung

Sanierung

Schimmelpilze im Innenraum können immer ein hygienisches Problem darstellen, sind aber auch zumindest aus ästhetischen Gründen nicht zu tolerieren. Die Beseitigung muß jedoch fachgerecht durchgeführt werden.
Der „Schimmelpilz-Leitfaden“, herausgegeben vom Umweltbundesamt, gibt dazu folgende Hinweise (Auszug):
  1. Kurzfristige Maßnahmen:
    Wenn nicht sofort mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob die befallenen Stellen übergangsweise, möglichst ohne Staubverwirbelung, gereinigt und desinfiziert werden können (z.B. mit 70 %-igem Ethylalkohol bei trockenen Flächen und 80 %-igem Ethylalkohol bei feuchten Flächen) oder ob es Möglichkeiten gibt, die befallenen Stellen übergangsweise abzudecken oder abzuschotten.
    Auch für diese vorübergehenden Maßnahmen müssen die unter 2. beschriebenen Schutzmaßnahmen beachtet werden. Die Verwendung der häufig zitierten Essiglösung ist meist nicht sinnvoll, da viele Baustoffe und insbesondere Kalk eine Neutralisation bewirken und außerdem mit dem Essig organische Nährstoffe auf das Material gelangen.
    Die Verwendung von Fungiziden im Innenraum wird ebenfalls nicht empfohlen.
    Durch gezieltes Lüften und Heizen der befallenen Stelle kann die Feuchtigkeit reduziert und ein weiteres Schimmelpilzwachstum eingeschränkt werden. Diese Maßnahme darf jedoch nur durchgeführt werden, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt worden sind, um hohe Konzentrationen in der Raumluft sowie die Entstehung von Sekundärquellen zu vermeiden. Durch vermehrtes Lüften und Heizen sowie durch ein Abrücken der Möbel von Außenwänden kann die Gefahr von Taupunktunterschreitungen im Raum verringert und damit einem weiteren Schimmelpilzwachstum vorgebeugt werden. Auch diese Maßnahme ist nur sinnvoll, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt worden sind.
  2. Langfristige Maßnahmen:
    Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Sanierung ist die Beseitigung der Ursachen, die zu dem Auftreten des Schimmelpilzwachstums geführt haben. Bauseitige Schäden sind zu beheben und die Raumnutzer darüber aufzuklären, wie in Zukunft ein Schimmelpilzwachstum vermieden werden kann. Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können. Bei glatten Oberflächen (Metall, Keramik, Glas) kann eine Entfernung mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger erfolgen.
    Befallene poröse Materialien (Tapete, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen) können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind zu entfernen. Schimmelpilze auf nicht ausbaubaren Baustoffen sind vollständig (d. h. auch in tiefer liegenden Schichten) zu entfernen. Bei Holz ist prinzipiell zwischen der sogenannten Holzbläue (oberflächlicher Befall während der Holzverarbeitung ausgelöst durch den Pilz Aureobasidium pullulans) und dem aktiven Schimmelpilzwachstum aufgrund eines akuten Feuchteschadens mit starker Sporenbildung der Schimmelpilze zu unterscheiden. Bei normaler Holzbläue besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf. Aktiv befallenes Holz hingegen ist sehr schwer zu sanieren und muss meist entsorgt werden. In Ausnahmen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden. Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche (Stühle, Schränke) sind oberflächlich feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls mit 80 %-igem Alkohol zu desinfizieren (Brand- und Explosionsgefahr sowie persönlichen Atemschutz beachten). Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren und sollten daher im Normalfall entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge) sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu sanieren, so dass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist. Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien können sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden. Eine Sanierung sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass z.B. für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen mit geschwächtem Immunsystem ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, so dass dieser Personenkreis keine Sanierungsarbeiten durchführen sollte. Der Sanierungsaufwand muss dem Ausmaß des Schadens und der Art der Raumnutzung angepasst werden. Dabei spielen u.a. folgende Gesichtspunkte eine Rolle:
    • Größe der befallenen Fläche
    • Stärke des Befalls (einzelne Flecken oder dicker Schimmelbelag)
    • Tiefe des Befalls (oberflächlich oder auch in tieferen Schichten)
    • Vorkommende Schimmelpilzarten (Allergierisiko, Infektionsrisiko, Toxine)
    • Art der befallenen Materialien (auf ausbaubaren Materialien oder im Mauerwerk)
    • Art der Nutzung (Lagerraum, Wohnraum, Kindergarten, Krankenhaus).
    Mit Hilfe dieser Kriterien ist mit Sachverstand eine Gesamteinschätzung vorzunehmen. Anschließend sind die sich daraus ableitenden Schutzmaßnahmen bei der Sanierung zu formulieren.
Sanierungsarbeiten kleineren Umfangs (z.B. nur oberflächlicher Befall, befallene Fläche nicht größer als ca. 0,4 m², keine Bauwerksmängel), bei denen kein Risiko für gesunde Personen zu erwarten ist, können im allgemeinen ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden, wobei die Inanspruchnahme einer vorherigen fachlichen Beratung zu empfehlen ist. Beispielhaft ist dabei folgende Vorgehensweise anwendbar:
Befallene Tapeten bzw. Silikonfugen können entfernt, oberflächlich befallene Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinststaubfilter (HEPA-Filter) abgesaugt sowie mit 70–80 %-igem Ethylalkohol unter Beachtung der Brand- und Explosionsgefahr (nur kleine Mengen verwenden, gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer) sowie der Anforderungen des Arbeitsschutzes (Schutzhandschuhe, Mundschutz, Schutzbrille) behandelt werden. Nach der Sanierung ist eine Entfernung von Feinstaubpartikeln (Feinreinigung) in der Umgebung der sanierten Stellen vorzunehmen. Die bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen belasteten Abfälle, können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Schutzmaßnamen bei Sanierungsmaßnahmen kleineren Umfangs:
  • Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren – Schutzhandschuhe tragen.
  • Schimmelpilzsporen nicht einatmen – Mundschutz tragen.
  • Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – Staub- Schutzbrille tragen.
  • Nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen.

  • Umfangreichere Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen durchgeführt werden. Hierzu sind Firmen zu beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut sind.
    Wichtig ist dabei, dass nicht nur die Sanierer, sondern auch die Bewohner bei der Beseitigung des Schimmelpilzbefalls durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schimmelpilzexposition geschützt werden. Dabei muss auch der Gesundheitszustand der Nutzer (Gesunde, Allergiker, Immunsupprimierte) berücksichtigt werden. Außerdem muss verhindert werden, dass sich Schimmelpilze durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche der Räume oder Gebäude ausbreiten und dort eventuell zu neuen Problemen führen. Auf jeden Fall sind Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug und Kleidung vor der Sanierung aus dem Raum zu entfernen. Bei größeren Schimmelpilz-schäden sollten die befallenen Bereiche staubdicht abgeschottet werden oder andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von Schimmelpilzsporen zu minimieren. Nach lokaler Beseitigung des Schimmels sind die Feinstaubpartikel in der Umgebung der sanierten Stellen zu entfernen („Feinreinigung“). Nach Abschluss der Sanierung sollte eine „Freimessung“ zum Nachweis, dass keine erhöhten Schimmelpilzkonzentrationen mehr vorliegen, vorgenommen werden.

    Schutzmaßnamen bei Sanierungsmaßnahmen durch gewerbliche Firmen:
    Schimmelpilze dürfen bei der Sanierung nicht in andere Bereiche verteilt werden.
    Der Schutz des Personals und der Raumnutzer vor Schimmelpilzexpositionen muss durch geeignete Maßnahmen (Arbeitsschutzmaßnahmen, staubdichte Abschottung) sichergestellt werden.


    Auswirkung auf den Menschen
    Nachweis der Schimmelbelastung
    Sanierung

    © Ralf Zimmer